ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Stand: 2020


I. Allgemeines

1. Die Produktion von Bildern und anderen Werken und die Erteilung von Nutzungsrechten
hierüber erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB).Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.
2. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
3. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II. Urheberrecht, Nutzungsrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des
Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des
Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache
Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine
Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur
an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken die
nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller dem Fotografen aus der
Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen auf den Kunden über.
5. Der Auftraggeber darf die Lichtbilder zu privaten Zwecken nutzen .
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder ist die Namensnennung: „Foto: www.photochalet.de“ bei
jeder Veröffentlichung entweder direkt unter dem Bild oder im Impressum anzugeben, sofern nichts
anderes vereinbart wurde. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Anspruch auf Schadensersatz.
7.Sowohl RAW-Dateien als auch unbearbeitete Dateien verbleiben in der Regel beim Fotografen. Eine Herausgabe dieser Dateien an den Auftraggeber ist nicht vorgesehen und erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. An von ihm erstellten
Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behält sich der
Fotograf sämtliche Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind diese unverzüglich zu löschen.
2. Für die Herstellung der Lichtbilder (Fotoshooting) wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarter Pauschale gemäß den aktuellen Preislisten berechnet. Eventuell anfallende Nebenkosten (Fahrtkosten, Spesen entsprechend § 12 EStG, Studiomiete, Verbrauchsmaterial usw) sind vom Auftraggeber zu tragen.
Abzüge und Bilddateien der gemachten Lichtbilder werden gemäß den aktuellen Preislisten gesondert in Rechnung gestellt. Dem Fotografen bleibt es vorbehalten, auch Fotoshootings anzubieten, bei denen die Gebühr auch ein oder mehreren Bildern in digitalem Format und/oder als Fotoabzug beinhaltet. In allen anderen Fällen sind die Kosten der gemachten Aufnahmen – sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart – nicht mit der Zahlung der Gebühr für das Fotoshooting abgegolten. Der Auftraggeber ist jedoch nicht zur Abnahme der gemachten Aufnahmen verpflichtet.
3. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
4.Der Fotograf ist nicht verpflichtet, analoge Negative oder digitale Daten der angefertigten Werke
zu speichern, nachdem diese vom Auftraggeber abgenommen und diesem in vertragsgemäßer Weise zur Verfügung gestellt worden sind. Wenn eine Speicherung oder Aufbewahrung bei dem
Fotografen erfolgen soll, ist dies ausdrücklich gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
5.Der Auftraggeber hat in der Regel direkt nach einem Fotoshooting die Möglichkeit, die Aufnahmen im Rahmen einer vom Fotografen geführten Bildpräsentation zu betrachten und kostenpflichtig zu erwerben. Allen Aufnahmen werden eindeutige Bildnummern zugeordnet. Mithilfe dieser Bildnummern wird die Bestellung aufgenommen, die für den Auftraggeber bindend ist. Ein Zurücktreten vom Kaufvertrag nach einer abgeschlossenen Bestellung ist nur in Sonderfällen aus Kulanz seitens des Fotografen möglich. Wünscht der Auftraggeber eine Bildbearbeitung, so hat er die Kosten zu tragen. Die Berechnung von Mehrkosten für Bildbearbeitung liegt im Ermessen des Fotografen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV: Zahlungsmodalitäten

1.Die Wahrnehmung eines Fotoshootings setzt die vollständige Zahlung der vereinbarten Gebühr für das Fotoshooting voraus. Diese Gebühr ist entweder in bar vor Ort im Studio des Fotografen oder als Vorauszahlung (Überweisung) zu begleichen. Ist es dem Fotografen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag durchzuführen oder die Bilder innerhalb der vereinbarten Zeit zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen. Der Auftragnehmer bemüht sich in diesem Falle jedoch dringend um einen Ersatzfotografen. Fällige Rechnungen sind nach Wahrnehmung des Fotoshootings bzw. Annahme der gekauften Abzüge und Bilddateien durch den Auftraggeber zu begleichen.
2.Bis zur vollständigen Bezahlung aller dem Fotografen aus der Geschäftsbeziehung zustehenden
Forderungen bleiben die gelieferten Werke und Datenträger Eigentum des Fotografen.

V: Haftung

1.Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden, wie die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nicht anders vereinbart – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern nur im Rahmen
der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
3.Der Fotograf verwahrt die Negative und Bilddateien sorgfältig. Der Fotograf ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative und Bilddateien nach einem Tag seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
4.Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. 
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen und Werken
das Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die
Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung
besitzt. Der Auftraggeber stellt den Fotografen frei von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der
Verletzung dieser Pflicht beruhen.
5.Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
6. Für den Fall technischer Defekte an Kameraequipment, Festplatten und sonstigen Speichermedien und im Fall des Ausfalles von Kamera- und/oder Lichttechnik, Defekten an der Fahrzeugtechnik beim Weg zum Auftragsort haftet der Fotograf lediglich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wird der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar begrenzt.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Schadensersatz

1. Zeitpläne und Liefertermine sind nur bindend, wenn sie von dem Fotografen ausdrücklich als
bindend bestätigt worden sind.
2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf
nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern
ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf
auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber
nachweist, dass dem Fotografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Hat der
Auftraggeber die Verzögerung zu vertreten, so kann der Fotograf auch weitergehenden
Schadensersatz geltend machen.
3.Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Umgestaltung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten des für diese Nutzung vereinbarten Entgelts zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
4.Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte Entgelt zu zahlen.

VII. Datenschutz

Die dem Fotografen mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden elektronisch gespeichert, soweit
dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung notwendig ist. Der Fotograf
verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich
zu behandeln.

VIII: Allgemeines

1.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2.Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.